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Seite 4: Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen


20. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Unser Haus ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.

21. Diese Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages. Mit der Teilnahme an einem Verkauf durch unser Haus erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich an.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers