1. Der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung des / der Auftraggeber.
2. Auf Wunsch wird dem Ersteigerer der Auftraggeber der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich dem Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert gebrauchte oder bewegliche Objekte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
4. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
5. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
6. Der Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
7. Der Höchstbietende ist an sein abgegebenes Angebot gebunden, während der Verkäufer berechtigt ist, mit Fristsetzung den Verkauf nur unter Vorbehalt zu erteilen.