13. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
14. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
15. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
16. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
18. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hingewiesen wird.
19. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter.